5. Zahlung
5.1 Zahlungen dürfen nur an Grove direkt oder an die von Grove schriftlich bevollmächtigten Personen geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar gemäß dem dort angegebenen Datum oder, wenn ein solches nicht angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle von Grove. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem Grove über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.
5.2 Ersatzteile, Reparaturen sowie Softwareleistungen werden gegen Nettokasse oder Nachnahme geliefert bzw. ausgeführt, sofern kein Software-Pflegevertrag geschlossen ist.
5.3 Unbeschadet einer Bestimmung des Kunden obliegt Grove ausschließlich die Bestimmung, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungseingänge verrechnet werden.
5.4 Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Dafür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.5 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, kann Grove unbeschadet anderer Rechte die Erfüllung der Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden mit Ausnahme etwaiger Mängelbeseitigung zur Heilung des Verzuges aufschieben oder vom Vertrag unter Berechnung der Kosten zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. In einem solchen Fall werden alle Grove gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, auch solche aus anderen Verträgen sofort fällig, und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit evtl. hereingenommener Wechsel. Ferner ist Grove bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag zu verweigern oder diese weitere Belieferung von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung des Kunden abhängig zu machen.