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14.1 Sämtliche Rechte an der vertragsgegenständlichen Leistung, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder ähnliche verbleiben ausschließlich bei Grove. Ist nichts vereinbart, erhält der Kunde lediglich das einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht.
14.2 Ist Gegenstand der Überlassung Fremdsoftware, gelten die vom Hersteller festgelegten Nutzungsrechte. Der Kunde ist verpflichtet, sich darüber zu informieren und diese einzuhalten.
14.3 Die vorstehend beschriebenen Rechte von Grove erstrecken sich auf die eigenen Skizzen, Entwürfe, Originale, Filme, Druckvorlagen, Präsentations-CD´s, anderweitige Datenträger usw.
14.4 Grove stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer evtl. Verletzung von Schutzrechten durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Leistungen geltend gemacht werden und wird dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadenersatzbeträge ersetzen, wenn Grove vom Kunden unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt wird, alle notwendigen Informationen von dem Kunden erhält, der Kunde seine allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt und Grove die endgültige Entscheidung treffen kann, ob der Anspruch der abgewertet oder verglichen wird. Liegt nach Auffassung von Grove eine Schutzrechtsverletzung vor, ist Grove berechtigt den Kunden kostenlos mit einer anderen, gleichwertigen Leistung zu beliefern oder die Rechte nachträglich zu beschaffen. Das Gleiche gilt umgekehrt bei Rechtsmängeln von Leistungen oder Materialien des Kunden.
14.5 Der Kunde wird auf allen vollständigen und teilweisen Kopien der vertragsgegenständlichen Leistung die Urheberrechts-Vermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind.
14.6 Grove kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf Grove hinweisen.
14.7 Der Kunde ist damit einverstanden, von Grove als Referenzkunde benannt zu werden.